unechtesUnternehmensdelikt = "<b>Unechtes Unternehmensdelikt</b> = Delikt, dessen Tatbestand eine finale Handlung beschreibt, die von der bloßen Zielrichtung des Täters getragen wird. Ein Erfolg ist nicht erforderlich.";

echtesUnternehmensdelikt = "<b>Echtes Unternehmensdelikt</b> = Delikt, bei dem der Versuch der Vollendung gleichgestellt ist, so dass eine Strafmilderung nach §§ 23 II, 49 I und Rücktritt gem. § 24 ausgeschlossen ist.";

abstrGd = "<b>Abstraktes Gefährdungsdelikt</b> = Delikt, das ein gefährliches Verhalten unter Strafe stellt. Die Gefährdung selbst muss nicht vorliegen, die gefährliche Handlung für sich reicht zur Vollendung des Tatbestands aus.";

konkrGd = "<b>Konkretes Gefährdungsdelikt</b> = Delikt, das ein gefährliches Verhalten unter Strafe stellt. Der Erfolg des Delikts ist eine konkret eingetretene Gefahr.";

eigenhD = "<b>Eigenhändiges Delikt</b> = Delikt, das nur durch den Täter persönlich ausgeführt werden kann, mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft sind ausgeschlossen.";

echtesUd = "<b>Echtes Unterlassungsdelikt</b> = Delikt, bei dem der gesetzliche Tatbestand die Nichtvornahme einer Handlung ausdrücklich unter Strafe stellt.";

unechtesUd = "<b>Unechtes Unterlassungsdelikt</b> = Delikt, bei dem die Nichtvornahme einer Handlung über § 13 StGB unter Strafe gestellt wird. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist eine Garantenstellung des Unterlassungstäters.";

erfolgsdel = "<b>Erfolgsdelikt</b> = Tatbestand, der eine von der Handlung abgrenzbare Änderung in der Außenwelt voraussetzt (dazu zählen auch konkrete Gefährdungsdelikte).";

taetigkeitsdel = "<b>Tätigkeitsdelikt</b> = Delikt, das nur ein aktives Tun und keinen davon abgrenzbaren Erfolg voraussetzt.";

dauerdel = "<b>Dauerdelikt</b> = Delikt, bei dem nicht nur das Herbeiführen eines Zustands, sondern auch dessen Fortdauernlassen den gesetzlichen Tatbestand verwirklicht.";

fehlgeschlV = "<b>Fehlgeschlagener Versuch</b> = besondere Form des beendeten Versuchs. Ein fehlgeschlagener Versuch liegt vor, wenn der Taterfolg aus Sicht des Täters mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr erreicht werden kann, ohne dass eine ganz neue Handlungs- und Kausalkette in Gang gesetzt wird.";

untauglV = "<b>Untauglicher Versuch</b> = Versuch, der von vornherein nicht zum Erfolg führen kann.";

beendigung = "<b>Beendigung</b> einer Tat liegt vor bei Abschluss des deliktischen Geschehens.";

vollendung = "<b>Vollendung</b> einer Tat liegt vor bei Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale.";

tatherrschaft = "<b>Tatherrschaft</b> = das vom Vorsatz umfasste In-den-Händen-Halten des Geschehensablaufs.";

konsumtion = "<b>Konsumtion</b> = Form der Gesetzeskonkurrenz, in der ein Tatbestand typischerweise zusammen mit einem anderen verwirklicht wird.";

subsidiaritaet = "<b>Subsidiarität</b> = Form der Gesetzeskonkurrenz, in der ein Tatbestand nur hilfsweise angewendet wird, wenn ein anderer nicht erfüllt ist.";
