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StPO

Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB

  1. Tatbestand des § 316a I StGB
    1. Objektiver Tatbestand
      1. Verüben eines Angriffs
      2. auf Leib, Leben, Entschlussfreiheit
      3. eines Kfz-Führers oder Mitfahrers
      4. unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
    2. Subjektiver Tatbestand
      1. Vorsatz → objektiver Tatbestand
      2. Absicht der Begehung einer Tat:
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

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