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StPO

Übergesetzlicher entschuldigender Notstand, § 35 StGB

  1. Notstandslage
  2. Notstandshandlung
    1. § 34 StGB liegt nicht vor
    2. § 35 StGB liegt nicht vor
    3. Ethische Gesamtbetrachtung
  3. Hinnahme der Gefahr nicht zumutbar, entspr. § 35 I 2 StGB
  4. Subjektives Rechtfertigungselement
    1. Kenntnis der Gefahr
    2. Handeln zum Zweck ihrer Abwendung
    3. Schwere Gewissensnot

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