stgb26 = "<b><u>§ 26 StGB</u></b><br />Als Anstifter wird gleich einem T&auml;ter bestraft, wer vors&auml;tzlich einen anderen zu dessen vors&auml;tzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.";

stgb28i = "<b><u>§ 28 StGB</u></b><br />(1) <u>Fehlen besondere pers&ouml;nliche Merkmale (§ 14 Abs. 1), welche die Strafbarkeit des T&auml;ters begr&uuml;nden, beim Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe), so ist dessen Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern</u>.<br />(2) Bestimmt das Gesetz, da&szlig; besondere pers&ouml;nliche Merkmale die Strafe sch&auml;rfen, mildern oder ausschlie&szlig;en, so gilt das nur f&uuml;r den Beteiligten (T&auml;ter oder Teilnehmer), bei dem sie vorliegen.";

stgb28ii = "<b><u>§ 28 StGB</u></b><br />(1) Fehlen besondere pers&ouml;nliche Merkmale (§ 14 Abs. 1), welche die Strafbarkeit des T&auml;ters begr&uuml;nden, beim Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe), so ist dessen Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern.<br />(2) <u>Bestimmt das Gesetz, da&szlig; besondere pers&ouml;nliche Merkmale die Strafe sch&auml;rfen, mildern oder ausschlie&szlig;en, so gilt das nur f&uuml;r den Beteiligten (T&auml;ter oder Teilnehmer), bei dem sie vorliegen</u>.";

stgb30i = "<b><u>§ 30 StGB</u></b><br />(1) <u>Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs. 3 gilt entsprechend</u>.<br />(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.";

bestimmen = "<b>Bestimmen zur Tat</b> = Hervorrufen des Tatentschlusses";

haupttat = "Die Tat muss in der Vorstellung des Anstifters in ihren wesentlichen Grundz&uuml;gen konkretisiert sein.";

vollendung = "<b>Vollendung</b> = Erf&uuml;llung aller Tatbestandsmerkmale";


