spezgefzush = "<b>Spezifischer Gefahrzusammenhang</b> = Der besondere Erfolg muss gerade aufgrund der durch die Verwirklichung des Grunddelikts begr&uuml;ndeten typischen Gefahr eingetreten sein.";

stgb18 = "<b><u>§ 18 StGB</u></b><br />Kn&uuml;pft das Gesetz an eine besondere Folge der Tat eine schwerere Strafe, so trifft sie den T&auml;ter oder den Teilnehmer nur, wenn ihm hinsichtlich dieser Folge wenigstens Fahrl&auml;ssigkeit zur Last f&auml;llt.";

objZurechnung = "<b>Objektive Zurechnung</b> = Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr und Verwirklichung dieser Gefahr im konkret eingetretenen Erfolg.";

stgb11ii = "<b><u>§ 11 StGB</u></b><br />(2) Vorsätzlich im Sinne dieses Gesetzes ist eine Tat auch dann, wenn sie einen gesetzlichen Tatbestand verwirklicht, der hinsichtlich der Handlung Vorsatz voraussetzt, hinsichtlich einer dadurch verursachten besonderen Folge jedoch Fahrlässigkeit ausreichen lässt.";

stgb24 = "<b><u>§ 24 StGB</u></b><br />(1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.<br />(2) Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. Jedoch genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabhängig von seinem früheren Tatbeitrag begangen wird.";

