
stgb24i = "<b><u>§ 24 StGB</u></b><br />(1) <u>Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausf&uuml;hrung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zur&uuml;cktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bem&uuml;ht, die Vollendung zu verhindern</u>.<br />(2) Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. Jedoch gen&uuml;gt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bem&uuml;hen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabh&auml;ngig von seinem fr&uuml;heren Tatbeitrag begangen wird.";

stgb24i1_1 = "<b><u>§ 24 StGB</u></b><br />(1) <u>Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausf&uuml;hrung der Tat aufgibt</u> oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zur&uuml;cktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bem&uuml;ht, die Vollendung zu verhindern.<br />(2) Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. Jedoch gen&uuml;gt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bem&uuml;hen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabh&auml;ngig von seinem fr&uuml;heren Tatbeitrag begangen wird.";

stgb24i1_2 = "<b><u>§ 24 StGB</u></b><br />(1) <u>Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig</u> die weitere Ausf&uuml;hrung der Tat aufgibt oder <u>deren Vollendung verhindert</u>. Wird die Tat ohne Zutun des Zur&uuml;cktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bem&uuml;ht, die Vollendung zu verhindern.<br />(2) Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. Jedoch gen&uuml;gt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bem&uuml;hen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabh&auml;ngig von seinem fr&uuml;heren Tatbeitrag begangen wird.";

stgb24i2 = "<b><u>§ 24 StGB</u></b><br />(1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausf&uuml;hrung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. <u>Wird die Tat ohne Zutun des Zur&uuml;cktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bem&uuml;ht, die Vollendung zu verhindern</u>.<br />(2) Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. Jedoch gen&uuml;gt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bem&uuml;hen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabh&auml;ngig von seinem fr&uuml;heren Tatbeitrag begangen wird.";

stgb24ii = "<b><u>§ 24 StGB</u></b><br />(1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausf&uuml;hrung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zur&uuml;cktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bem&uuml;ht, die Vollendung zu verhindern.<br />(2) <u>Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. Jedoch gen&uuml;gt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bem&uuml;hen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabh&auml;ngig von seinem fr&uuml;heren Tatbeitrag begangen wird</u>.";

stgb24ii1 = "<b><u>§ 24 StGB</u></b><br />(1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausf&uuml;hrung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zur&uuml;cktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bem&uuml;ht, die Vollendung zu verhindern.<br />(2) <u>Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert</u>. Jedoch gen&uuml;gt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bem&uuml;hen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabh&auml;ngig von seinem fr&uuml;heren Tatbeitrag begangen wird.";

stgb24ii2_1 = "<b><u>§ 24 StGB</u></b><br />(1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausf&uuml;hrung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zur&uuml;cktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bem&uuml;ht, die Vollendung zu verhindern.<br />(2) Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. <u>Jedoch gen&uuml;gt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bem&uuml;hen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet</u> oder unabh&auml;ngig von seinem fr&uuml;heren Tatbeitrag begangen <u>wird</u>.";

stgb24ii2_2 = "<b><u>§ 24 StGB</u></b><br />(1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausf&uuml;hrung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zur&uuml;cktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bem&uuml;ht, die Vollendung zu verhindern.<br />(2) Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. <u>Jedoch gen&uuml;gt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bem&uuml;hen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie</u> ohne sein Zutun nicht vollendet oder <u>unabh&auml;ngig von seinem fr&uuml;heren Tatbeitrag begangen wird</u>.";

unbeendet = "<b>Unbeendeter Versuch</b> = Wenn der T&auml;ter nach Abschluss der letzten Ausf&uuml;hrungshandlung glaubt, noch nicht alles zur Tatvollendung Erforderliche getan zu haben.";

beendet = "<b>Beendeter Versuch</b> = Wenn der T&auml;ter nach Abschluss der letzten Ausf&uuml;hrungshandlung glaubt, alles zur Tatvollendung Erforderliche getan zu haben.";

freiwillig = "<b>Freiwilligkeit</b> liegt vor, wenn der T&auml;ter die Vollendung aus autonomen (selbstgesetzten) Motiven nicht mehr erreichen will.";

unabhaengig = "Vollendung <b>unabh&auml;ngig</b> vom Tatbeitrag des Beteiligten = Der Tatbeitrag des Beteiligten darf nicht mehr kausal f&uuml;r den Taterfolg sein.";

vollendung = "<b>Vollendung</b> = Erf&uuml;llung aller Tatbestandsmerkmale";


