stgb211 = "<b><u>§ 211 StGB</u></b><br />(1) Der M&ouml;rder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.<br />(2) M&ouml;rder ist, wer<br />aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggr&uuml;nden,<br />heimt&uuml;ckisch oder grausam oder mit gemeingef&auml;hrlichen Mitteln oder<br />um eine andere Straftat zu erm&ouml;glichen oder zu verdecken,<br />einen Menschen t&ouml;tet.";

stgb212 = "<b><u>§ 212 StGB</u></b><br />(1) Wer einen Menschen t&ouml;tet, ohne M&ouml;rder zu sein, wird als Totschl&auml;ger mit Freiheitsstrafe nicht unter f&uuml;nf Jahren bestraft.<br />(2) In besonders schweren F&auml;llen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.";

gruppe2 = "<b><u>§ 211 StGB</u></b><br />(1) Der M&ouml;rder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.<br />(2) M&ouml;rder ist, wer<br />aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggr&uuml;nden,<br /><u>heimt&uuml;ckisch oder grausam oder mit gemeingef&auml;hrlichen Mitteln</u> oder<br />um eine andere Straftat zu erm&ouml;glichen oder zu verdecken,<br />einen Menschen t&ouml;tet.";

gruppe13 = "<b><u>§ 211 StGB</u></b><br />(1) Der M&ouml;rder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.<br />(2) M&ouml;rder ist, wer<br /><u>aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggr&uuml;nden</u>,<br />heimt&uuml;ckisch oder grausam oder mit gemeingef&auml;hrlichen Mitteln oder<br /><u>um eine andere Straftat zu erm&ouml;glichen oder zu verdecken</u>,<br />einen Menschen t&ouml;tet.";

mordlust = "<b>Mordlust</b> = Wenn es dem T&auml;ter darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen; Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens.";

befrG = "<b>Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs</b> = Wenn sexuelle Befriedigung <i>in der T&ouml;tung</i> gesucht wird oder wenn der Tod des Opfers zu diesem Zweck angestrebt oder billigend in Kauf genommen wird.";

heimtuecke = "<b>Heimt&uuml;ckisch</b> handelt, wer die durch Arglosigkeit begr&uuml;ndete Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur T&ouml;tung ausnutzt.";

grausam = "<b>Grausam</b> handelt, wer dem Opfer aus einer gef&uuml;hllosen Gesinnung heraus schwere Qualen zuf&uuml;gt, die &uuml;ber das zur T&ouml;tung erforderliche Ma&szlig; hinausgehen.";

gemeingefaehrlich = "<b>Gemeingef&auml;hrlich</b> sind solche Mittel, deren Wirkung im Einzelnen nicht &uuml;berschaubar und beherrschbar sind und deren Einsatz geeignet ist, eine gr&ouml;&szlig;ere Zahl von Menschen zu gef&auml;hrden.";

habgier = "<b>Habgier</b> = T&ouml;tung aus r&uuml;cksichtslosem und sittlich anst&ouml;&szlig;igem Gewinnstreben um jeden Preis.";

sonstige = "<b>Sonstige niedrige Beweggr&uuml;nde</b> sind solche, die nach allgemeiner sittlicher Auffassung verachtenswert sind, auf tiefster Stufe stehen und daher besonders verwerflich sind.";

verdeckung = "<b>Verdeckungsabsicht</b>: T&ouml;tung muss das Mittel zur Verdeckung einer Straftat sein. Die Absicht (dolus directus 1. Grades) muss sich auf die Verdeckung einer Straftat richten, bzgl. der T&ouml;tung reicht unter bestimmten Voraussetzungen Eventualvorsatz.";

ermoeglichung = "<b>Erm&ouml;glichungsabsicht</b>: T&ouml;tung muss Mittel zur Erm&ouml;glichung einer Straftat sein. Die Absicht (dolus directus 1. Grades) muss sich auf das Erm&ouml;glichen richten, bzgl. der T&ouml;tung reicht unter bestimmten Voraussetzungen Eventualvorsatz.";
