stgb13entspr = "<b><u>§ 13 StGB</u></b><br />(1) Wer es unterl&auml;sst, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes geh&ouml;rt, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich daf&uuml;r einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und <u>wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht</u>.<br />(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.";

stgb13garant = "<b><u>§ 13 StGB</u></b><br />(1) Wer es unterl&auml;sst, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes geh&ouml;rt, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, <u>wenn er rechtlich daf&uuml;r einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt</u>, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.<br />(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.";

beschG = "<b>Besch&uuml;tzergarant</b> = Schutzpflichten f&uuml;r bestimmte Rechtsg&uuml;ter";

ueberwG = "<b>&Uuml;berwachergarant</b> = Verantwortlichkeit und Sicherungspflichten f&uuml;r Gefahrenquellen";

unzNorm = "<b>Unzumutbarkeit normgem&auml;&szlig;en Verhaltens</b> = Ein Verhalten ist pers&ouml;nlich nur dann vorwerfbar, wenn es dem T&auml;ter zuzumuten war, sich anders zu verhalten.";

rfPflk = "<b>Rechtfertigende Pflichtenkollision</b> = Wenn ein T&auml;ter nur einer rechtlichen Handlungspflicht nachkommen kann und damit eine andere verletzt, ist er bzgl. des Unterlassens der anderen Handlung gerechtfertigt.";
