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StPO

Rücktritt, § 24 StGB

  1. Alleintäter, § 24 I StGB
    1. § 24 I 1, 1. Alt.
      1. Unbeendeter Versuch
      2. Aufgabe der weiteren Tatausführung
      3. Freiwilligkeit
    2. § 24 I 1, 2. Alt
      1. Beendeter Versuch
      2. Verhinderung der Vollendung
      3. Freiwilligkeit
    3. § 24 I 2
      1. Beendeter Versuch
      2. Keine Vollendung, aber ohne Zutun des Täters
      3. Freiwilliges, ernsthaftes Bemühen des Täters um Erfolgsverhinderung
  2. Mehrere Beteiligte, § 24 II
    1. § 24 II 1
      1. Versuch
      2. Verhinderung der Vollendung durch den Beteiligten
      3. Freiwilligkeit
    2. § 24 II 2, 1. Alt.
      1. Versuch
      2. Keine Vollendung, aber ohne Zutun des Beteiligten
      3. Freiwilliges, ernsthaftes Bemühen des Beteiligten um Erfolgsverhinderung
    3. § 24 II 2, 2. Alt.
      1. Versuch
      2. Vollendung unabhängig vom Tatbeitrag des Beteiligten
      3. Freiwilliges, ernsthaftes Bemühen des Beteiligten um Erfolgsverhinderung

Weitere Informationen:


Siehe auch:


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