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StPO

Besonders schwerer Fall des Diebstahls, § 243 StGB

  1. Tatbestand des Grunddelikts § 242 I StGB
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
  4. Evtl. Strafantrag, § 247 StGB
  5. Strafzumessung, § 243 I StGB
    1. Verwirklichung eines Regelbeispiels (objektiv und subjektiv)
    2. Evtl. besondere Umstände, die die Indizwirkung der Regelbeispiele entfallen lassen
    3. Evtl. unbenannte schwere Fälle (selten)
    4. Kein Ausschluss gem. § 243 II StGB

Weitere Informationen:


Siehe auch:


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